Erste-Hilfe-Kurse
Für Unternehmen: Betriebliche Ersthelfer
Erste Hilfe Ausbildung/ Fortbildung im Betrieb
Neue betriebliche Ersthelfer (oder wenn die letzte Ausbildung/Fortbildung zu lange her ist) benötigen zunächst die Ausbildung in Erster Hilfe (DGUV Vorschrift 1, §26, 2), um als Ersthelfer eingesetzt werden zu dürfen. Bestehende betriebliche Ersthelfer benötigen innerhalb von 2 Jahren (nach der Ausbildung oder der letzten Fortbildung) einen 1-tägigen Auffrischungs-Kurs, damit die Befähigung zum betrieblichen Ersthelfer nicht verfällt (DGUV Vorschrift 1, §26, 3). Die Auffrischung wird auch „Erste-Hilfe-Fortbildung“ oder auch „Erste Hilfe Training“ genannt. Die Aus- und Fortbildungen sind nur gültig, wenn sie bei einer ermächtigten Stelle der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) besucht wurden.
KINDERGÄRTEN / SCHULEN
ERSTE-HILFE AM KIND & SÄUGLING
FÜHRERSCHEIN
ÜBUNGSLEITER, TRAINER UND JUGENDLEITER
REANIMATIONSTRAINING
Spezielles Wiederbelebungstraining
Jedes Jahr sterben ca. 60.000 Menschen durch einen plötzlichen Herztod, dem zumeist ein abruptes Auftreten von Herzkammerflimmern mit Herzkreislaufstillstand als Folge vorausgeht. Der Patient wird innerhalb weniger Sekunden bewusstlos und stirbt nach ca. 10 Minuten, wenn nicht sofort mit Wiederbelegungsmaßnahmen begonnen wird. Somit sinkt die Überlebenswahrscheinlichkeit pro Minute. um 10 %.
NOTFALLTRAINING
Notfalltrainings für medizinisches Fachpersonal Pflegeheimen/ Arztpraxen
Notfallsituationen kommen in jeder Arztpraxis vor. Gerade kranke und pflegebedürftige Menschen kommen im Vergleich zu jüngeren und gesunden Menschen wesentlich häufiger in medizinische Notfallsituationen. Umso wichtiger ist, dass medizinisch ausgebildetes Personal vor Ort durch qualifizierte Erstmaßnahmen hilft-Hilfe die Leben rettet. Wir zeigen Ihnen, wie Sie auf Notfallsituationen schnell und effizient reagieren können.
Wie viele Ersthelfer benötigt unser Betrieb?
Die Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb ist unter § 26 der DGUV Vorschrift 1 festgelegt:
Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten: 1 Ersthelfer
Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten: in Verwaltungs- und Handelsbetrieben: 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten
in sonstigen Betrieben: 10 % der anwesenden Versicherten
In Kindertageseinrichtungen:
1 Ersthelfer je Kindergruppe
In Hochschulen:
10 % der Beschäftigten
Wichtig: Die oben genannten Zahlen sind Mindestwerte, die nicht unterschritten werden dürfen. Diese Mindestzahl muss tatsächlich im Betrieb anwesend sein. Wir empfehlen daher, immer mehr Personen (im Sinne einer Stellvertreterregelung) zu betrieblichen Ersthelfern ausbilden zu lassen.